Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Raoul Ryfisch UG (haftungsbeschränkt), Unter den Birken 211D, 50996 Köln
§ 1 Geltungsbereich
(1) Sämtliche Leistungen und Angebote der Raoul Ryfisch UG erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, welche die Raoul Ryfisch UG mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) („Kunde“ und „Anbieter“ nachfolgend gemeinsam „Parteien“ genannt) schließt. Die Raoul Ryfisch UG bietet unter anderem Leistungen in den Bereichen Corporate Design, Webdesign, klassischem Print-Design, Filmproduktion, Fotografie, Social-Media-Marketing und E-publishing an.
(2) Individualverträge zwischen den Parteien gehen im Zweifel vor und werden im Übrigen durch diese AGB ergänzt. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von der Raoul Ryfisch UG nicht anerkannt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsgegenstand und -durchführung
(1) Basis jeder vertraglichen Leistung der Raoul Ryfisch UG bildet das sogenannte Briefing des Kunden, was vor jeder Beauftragung zu erfolgen hat. Der Kunde hat im Rahmen des Briefings die von ihm gewünschten Anforderungen an die Leistung, u.a. Hauptziele, Zielgruppen und Elemente der Gestaltung, gegenüber der Raoul Ryfisch UG anzuzeigen. Insbesondere ist zu erklären, ob Bild, ggf. Schriftarten und/oder Textdateien für die Durchführung des Auftrags durch den Kunden gestellt werden. Dies gilt auch für Termine, z.B. Druck- oder Onlinetermine.
(2) Das Briefing kann schriftlich oder mündlich gegenüber der Raoul Ryfisch UG erfolgen. Auf der Grundlage des Briefings, erstellt die Raoul Ryfisch UG sodann das Angebot auf Abschluss eines Projektvertrages (je nach Art und Umfang kann es sich hierbei um Dienstverträge bzw. Werkverträge handeln), welches der Kunde annehmen kann.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Inhalte:
(1)a. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt der Kunde der Raoul Ryfisch UG sämtliche einzubeziehenden Inhalte, insbesondere Schriften/Schriftarten, Bilder und Texte zur Verfügung. Für die zu diesem Zweck bestehenden Nutzungsrechte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob die vom Kunden gestellten Inhalte auch im Sinne des geltenden Rechts, z.B. Urheberrecht, verwendet werden dürfen, ist die Raoul Ryfisch UG nicht verpflichtet.
(1)b. Der Kunde versichert, dass er über die für die Verwendung der Inhalte durch die Raoul Ryfisch UG notwendigen Rechte verfügt. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde die Raoul Ryfisch UG von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
(1)c. Die Raoul Ryfisch UG ist berechtigt, die zur Leistungserbringung notwendigen Fremdleistungen und Lizenzen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, der Raoul Ryfisch UG entsprechende Vollmacht zu erteilen. Auslagen für technische Nebenkosten sowie Fremdleistungen sind vom Kunden zu erstatten.
(2) Abnahmen: Der Kunde ist zur Abnahme gemäß § 4 verpflichtet.
(3) Weitere Mitwirkungspflichten:
(3)a. Der Kunde ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung und Herstellung der vertraglichen Leistungsergebnisse verpflichtet. Der Kunde hat insbesondere auch, zur Bereitstellung der für die Entwicklung und Herstellung der Leistungsergebnisse erforderlichen Informationen zu sorgen.
Wenn bei Etatverträgen die monatliche Leistung vom Kunden nicht abgerufen wird, führt dies nicht dazu, dass dieser von der Zahlung der Beträge im jeweils gebuchten Zeitraum befreit wird.
(3)b. b. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften mit der Raoul Ryfisch UG abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen.
(3)c. Sofern die Raoul Ryfisch UG dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde der Raoul Ryfisch UG jeweils unverzüglich mitteilen.
(3)d. Falls Leitlinien eines Corporate Designs beim Kunden vorhanden sind, hat er diese der Raoul Ryfisch UG mitzuteilen.
§ 4 Abnahmen
(1) Sämtliche Abnahmen, haben förmlich zu erfolgen. Sofern nicht anders geregelt, hat der Kunde eine Abnahme gegenüber der Raoul Ryfisch UG schriftlich bzw. per E-Mail zu erklären.
(2) Nach Fertigstellung der Leistungsergebnisse und Anzeige durch die Raoul Ryfisch UG, ist der Kunde innerhalb von 10 Werktagen zu ihrer schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern sie den zugrundeliegenden vertraglichen Spezifikationen sowie etwaige freizugebendem Design entspricht.
(3) Die Raoul Ryfisch UG ist jederzeit berechtigt, dem Kunden Teile der Leistungsergebnisse zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Kunde zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Design entspricht. Einmal abgenommene Teile der Leistungsergebnisse können vom Kunden später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Kunden zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.
§ 5 Mehraufwand und Änderungen
(1) Mehraufwand
Als Mehraufwand gelten alle Leistungen der Raoul Ryfisch UG, die nicht Gegenstand des Angebots gemäß § 2 (2) sind, oder die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden während der Durchführung einer Beauftragung durch den Kunden beruhen. Dies gilt auch dann, wenn die Raoul Ryfisch UG nach einer Abnahme von einzelvertraglich vereinbarten Zwischenständen oder nach Abnahme des jeweils fertig gestellten Projektes auf Wunsch des Kunden Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind, oder dann, wenn eine Abnahme noch nicht erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen für eine Abnahme bereits vorliegen. Mehraufwände sind vom Kunden gesondert nach Zeitaufwand zu vergüten.
(2) bereits abgenommene Leistungen
Die Raoul Ryfisch UG ist nicht verpflichtet, Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden nachzukommen, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Solche Änderungen und Ergänzungen an bereits abgenommenen Werken, werden als neue Aufträge vereinbart, durchgeführt und anhand des entstandenen Aufwands zu vergüten.
(3) Änderungswünsche
Möchte der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von der Raoul Ryfisch UG zu erbringenden Leistungen oder nachfolgende einzelvertraglich vereinbarte Leistungen ändern, so wird der Kunde diesen Änderungswunsch der Raoul Ryfisch UG gegenüber schriftlich mitteilen. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere auch die Prüfung des Änderungswunsches und das Erstellen eines Änderungsvorschlags. Die Aufwände werden, soweit im betroffenen Vertrag nichts Anderes geregelt ist, nach den dort festgelegten Vergütungssätzen berechnet.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Soweit keine andere bestimmungsgemäße Nutzung vertraglich vereinbart ist, räumt die Raoul Ryfisch UG dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte Recht ein, die Leistungsergebnisse bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Rechtseinräumung wird jedoch erst wirksam, wenn der Kunde sämtlich vertraglich geschuldete Vergütung an die Raoul Ryfisch UG vollständig bezahlt hat. Die Raoul Ryfisch UG kann eine vorläufige Verwendung der Leistungsergebnisse bis zu diesem Zeitpunkt erlauben.
(2) Verwendet die Raoul Ryfisch UG für die Erstellung von Leistungsergebnissen Open Source Bestandteile, so unterfallen diese und je nach Lizenz ggf. auch sämtliche weiteren
Leistungsergebnisse den jeweiligen Open-Source-Lizenzbestimmungen. Die Raoul Ryfisch UG wird dem Kunden diese vorab benennen.
(3) Das Nutzungsrecht des Kunden erstreckt sich nicht auf einzelne Dateien, Konzepte oder Layouts, die als Hilfsmittel zur Erstellung der Leistungsergebnisse erstellt wurden. Dies betrifft bei Druckerzeugnissen, insbesondere/auch sogenannte offene editierbare Dateien, ferner das Rohmaterial bei Filmen sowie den Quellcode bei der Software- und Webentwicklung. Die Raoul Ryfisch UG ist nicht verpflichtet, diese an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe und Nutzung dieser Entwicklungsbestandteile, so ist dies gesondert schriftlich zu vereinbaren und zu vergüten. Kommt eine entsprechende Vereinbarung zustande, gelten sodann die Nutzungsrechte aus § 6 Absatz 1.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Raoul Ryfisch UG erhält für die im zugrundeliegenden Vertrag festgelegte Leistung eine Vergütung zu dort festgelegten Konditionen.
(2) Sofern nicht anders geregelt, sind vom Kunden 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung im Voraus fällig.
(3) Erstreckt sich ein Auftrag über mehr als drei Monate, so sind zum Ablauf der drei Monate nach Auftragserteilung weitere 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung fällig. (4) Die Abschlusszahlung ist nach Projektabschluss, jedoch vor Liveschaltung z.B. bei Internetseiten oder vor Produktion z.B. bei Drucksachen fällig.
(5) Wird die Finalisierung des Projektes durch den Kunden unverhältnismäßig zurückgehalten, ist die Abschlusszahlung auch schon vorher zu zahlen. Man spricht von unverhältnismäßig, wenn sich ein Projekt über mehr als neun Monate erstreckt.
(6) Erfordert er seitens der Raoul Ryfisch UG eine finanzielle Vorleistung (z.B. für Druckaufträge), so sind diese vom Kunden vorher an die Raoul Ryfisch UG zu leisten.
(7) Ein Sonderfall stellen sogenannte Etatverträge dar. Etatverträge gehen immer über einen festgelegten Zeitraum von sechs bzw. zwölf Monate. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vertrag nicht vorher gekündigt werden. Gekündigt werden kann immer spätestens drei Monate zum Ablauf des Etatzeitraums. Verstreicht diese Frist, verlängert sich der Etatvertrag um weitere zwölf Monate. Der Kunde ist zum Abruf der Leistungen nicht verpflichtet. Werden die zu Verfügung gestellten Leistungen nicht abgerufen entbindet dies den Kunden jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Etatverträge sind immer quartalsweise im Voraus zu bezahlen.
(8) Bei Zahlungsverzug kann die Raoul Ryfisch UG Verzugszinsen in Höhe von 9 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank nebst einer Auslagenpauschale in Höhe von 40 EUR verlangen.
(9) Alle Rechnungen sind, falls nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung einzelner Positionen erfolgen immer nach der jeweiligen Fertigstellung der Leistungsergebnisse.
(10) Der Kunde kann gegen Ansprüche der Raoul Ryfisch UG nur mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind. Das Gleiche gilt auch in umgekehrten Fall.
(11) Pauschale Stundenkontingente sind generell im Voraus zu vergüten.
(12) Sämtliche Leistungen der Raoul Ryfisch UG verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Raoul Ryfisch UG
Unter den Birken 211D
50996 Köln
Umst-IdNr: DE343910429
Tel: +491603334422
E-Mail: raoul.ryfisch@ryfischmarketing.de
Sparkasse Köln Bonn
IBAN: DE41 3705 0198 1935 6548 53 BIC: COLSDE33XXX
Konto Inhaber: Raoul Ryfisch UG
§ 8 Gewährleistung
(1) Die Raoul Ryfisch UG gewährleistet, dass von ihr gelieferte Leistungsergebnisse nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit der Abnahme.
(3) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde oder ein in seinem Verantwortungsbereich stehender Dritter, Änderungen an den Arbeitsergebnissen vorgenommen hat, die nicht ausdrücklich schriftlich vorher von der Raoul Ryfisch UG genehmigt waren.
§ 9 Haftung
(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Raoul Ryfisch UG unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht
(2) Einträge in Internet-Suchmaschinen erfolgen nach Absprache mit dem Kunden. Es kann keine Gewährleistung oder Haftung für eine wunschgemäße Eintragung in diese Suchdienste übernommen werden.
(3) Die Raoul Ryfisch UG erbringt keine Rechtsberatungsdienstleistungen Entsprechend haftet die Raoul Ryfisch UG nicht für die Rechtskonformität von Designs und sonstigen Leistungsergebnissen, bspw. Websites. Die rechtliche Prüfung diesbezüglich obliegt allein dem Kunden.
§ 10 Kündigung
(1) Beide Parteien können einen auf der Grundlage dieser AGB geschlossenen Vertrag vorzeitig bei einer erheblichen Pflichtverletzung der anderen Partei durch fristlose Kündigung beenden. Eine fristlose Kündigung setzt dabei eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Nachfristsetzung voraus, es sei denn die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Partei ernsthaft und endgültig abgelehnt worden.
(2) Die Kündigung nach § 649 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Im Falle einer wirksamen Beendigung eines auf der Grundlage dieser AGB geschlossenen Vertrages durch den Kunden gehen alle vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an bereits erstellten Webseiten oder sonstigen Leistungsergebnissen sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Kunden über. (4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 11 Referenzen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Raoul Ryfisch UG die vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse als Referenz anführt.
§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Die Raoul Ryfisch UG speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Auftraggebers (z.B. Adresse, Zugangsdaten). Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzufangen und auszuwerten. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Alle Erklärungen der Parteien, insbesondere der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und –
Ergänzungen, bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.